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Physiotherapie trotz Bundesnotbremse zulässig!

Liebe Patienten*innen,
Physiotherapie ist auch unter der Geltung der Bundesnotbremse zulässig!
Therapeut*in und Patient*in müssen während der Behandlung FFP2 Masken tragen.
Für medizinisch notwendige Behandlungen besteht KEINE Testpflicht!
Alle anderen Hygienemaßnahmen bleiben unverändert bestehen!