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Rehasport auf ärztliche Verordnung(medizinische Notwendigkeit) darf auch nach dem 2.11.20 weitergehen!!!

Stand heute ,30.10.20, dürfen Reha-Sport und Funktionstraining für Teilnehmer mit gültiger ärztlicher Verordnung auch nach dem 2.11.20 stattfinden, da es sich um eine medizinisch verordnete Leistung handelt. Dabei muss jeder Teilnehmer, jede Teilnehmerin selbst entscheiden, ob die medizinische Wichtigkeit höher zu bewerten ist als das Risiko einer Infektion mit Corona. Alle notwendigen Schutzmaßnahmen sind, wie in den letzten Wochen auch, gegeben!

Mitglieder im Rehasportverein ohne eine gültige ärztliche Verordnung dürfen im November leider nicht teilnehmen. Mit den betroffenen Mitgliedern werden wir uns zeitnah in Verbindung setzen!

Das Funktionstraining im Wasser muss aufgrund der Schließung der Bäder entfallen, die Trockengymnastik findet weiterhin statt.