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2G-Regel für Selbstzahlerleistungen

Liebe Patienten/ Kunden,

ab sofort können Selbstzahlerleistungen, also Anwendungen ohne ärztliche Verordnung, wie Massagegutscheine o.ä. nur noch in Anspruch genommen werden wenn Sie vollständig gegen CORONA geimpft sind oder einen Genesenennachweis vorweisen können!