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3G- Regel für medizinisch verordnete Leistungen

Wenn Sie ein vom Arzt verordnetes Rezept über Heilmittel wie Krankengymnastik, Massage, Lymphdrainage o.ä. bekommen haben, können Sie dies momentan nur einlösen, wenn Sie vollständig gegen Corona geimpft oder genesen sind. Sofern Sie nicht gegen CORONA geimpft sind, dürfen wir Sie nur behandeln, wenn Sie uns ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden ist!